Wie Stiftungen Berichte konstruktiv nutzen können
Berichte braucht es, um Transparenz herzustellen und Rechenschaft abzulegen. Berichte können Stiftungen aber auch dabei helfen, Förderpartner, Aktivitäten und Themenfelder besser zu verstehen. Sie erlauben es, Wirkungen zu erfassen sowie erfolgreiche Praktiken zu dokumentieren und zu teilen. Zudem können Berichte dazu beitragen, Strategien und Annahmen zu validieren und Fehler zu erkennen, aus denen man für die Zukunft lernen kann.
In der Realität fragen Stiftungen allerdings häufig Informationen ab, die wenig relevant sind oder nicht verwendet werden. Im schlimmsten Fall werden mit viel Aufwand lange Berichte verfasst, die nicht gelesen oder nicht weiter genutzt werden. 31 Stunden investierten geförderte Organisationen, die 2019 im Schweizer „Grantee Review Report“ befragt wurden, im Durchschnitt in die Berichterstattung – pro Förderung! Wenn Projektträger von mehreren Stiftungen und Förderinstitutionen Geld erhalten, kann es sein, dass sie mehrere Wochen pro Jahr mit dem Berichtswesen verbringen. Ist das (immer) sinnvoll?
In diesem Kapitel erhalten Stiftungen praktische Tipps, wie sie ihr Berichtswesen zielgerichtet und für alle Seiten effizient organisieren können. Die Leitfragen lauten dabei: Was ist wichtig, warum und für wen? Geht es um Kontrolle oder ist das Ziel ein gemeinsames Lernen? Wie kann berichtetes Wissen geteilt werden? Braucht es immer einen „maßgeschneiderten“ Bericht – oder können Stiftungen auf Ressourcen zurückgreifen, die ohnehin vorliegen? Ergänzt werden die Ausführungen mit konkreten Beispielen aus der Praxis – vom rein mündlichen Berichtswesen bis hin zu Stiftungs-Konsortien –, so dass Theorie und Praxis direkt ineinandergreifen.
Berichtserwartungen prüfen
Im Sinne des „weniger ist mehr” können Stiftungen mit dem folgenden Dreischritt prüfen, wie viel Berichtswesen sie brauchen und wollen:
Folgende Tipps können helfen, Berichte zeitsparend und informativ für beide Seiten zu gestalten. Im Idealfall gestalten Stiftung und Förderpartner Struktur, Inhalt und Häufigkeit der Berichte gemeinsam.
Nur relevante Informationen abfragen
Nur zu relevanten Zeitpunkten berichten
An die weitere Nutzung denken
Fehlerkultur schaffen
Förderpartnerschaft in zwei Richtungen denken
Sie kennen noch weitere Beispiele dafür, wie Stiftungen Berichte konstruktiv nutzen? Dann lassen Sie es uns gerne wissen, damit wir die Sammlung ergänzen können: hallo@weniger-ist-mehr.org.
Abstimmung von Berichtspflichten
Niedrigschwellige und interaktive Formate nutzen
Oral Reporting
Nutzung weiterdenken
Rechtliche Mindestanforderungen / Deutschland
Gibt eine gemeinnützige Stiftung einer anderen gemeinnützigen Organisation eine Förderung, reichen im Minimum der Nachweis der Gemeinnützigkeit der anderen Einrichtung (z. B. durch den Freistellungsbescheid) und eine Bestätigung, dass das Geld eingegangen ist (z. B. Quittung, E-Mail). Auch formal gibt es keine rechtlichen Anforderungen an ein Berichtswesen. Stiftungen können daher grundsätzlich auch ganz auf Berichte verzichten. Ausnahmen von dieser Regel bestehen eventuell, wenn (öffentliche) Gelder weitergeleitet werden.
Enthält die Satzung der Stiftung genauere Vorgaben zur Zweckverwirklichung, sollte aus einem Bericht hervorgehen, dass diese erfüllt wurden. Das kann aber auch dadurch geschehen, dass bei der Zusage der Förderung auf den passenden Antrag Bezug genommen und von der Empfängerorganisation bestätigt wird, dass die Mittel entsprechend verwendet wurden. Diese Information kann sich auch aus einem Bericht ergeben, der nicht speziell für die Stiftung angefertigt wurde (z. B. Jahresbericht, Wirkungsbericht etc.).
Rechtliche Mindestanforderungen / Schweiz
Es gibt keine gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Berichtswesen. Die Stiftungsurkunde oder die Stiftungsreglemente können Vorgaben über die Rechenschaftsablegung von Projektpartnern aufstellen. Entsprechend können sich allfällige Anforderungen an ein Berichtswesen von Stiftung zu Stiftung unterscheiden.
Grundsätzlich haben Stiftungen bzw. ihre Organe die geförderten Projekte bzw. Organisationen zu begleiten, zu überwachen und auf ihre Wirkung zu prüfen, wozu sich zum Beispiel Berichte anbieten.
In Hinsicht auf die Berichtspflichten stellt der Swiss Foundation Code (SFC) fest, dass Berichte Bestandteil einer regelmässigen Qualitätskontrolle sind:
NB: Der „Swiss Foundation Code“ formuliert Good-Governance-Richtlinien für Stiftungen. Er spricht Empfehlungen, aber keine zwingenden Bestimmungen aus.
Rechtliche Mindestanforderungen / Liechtenstein
Für gemeinnützige Stiftungen in Liechtenstein gilt Ähnliches: Ohne besondere Vorgaben in den Stiftungsdokumenten ist die Stiftung in der Gestaltung ihrer Berichtsanforderungen frei und kann auch entscheiden, ganz auf Berichte zu verzichten, sofern die zweckentsprechende Mittelverwendung der Revisionsstelle auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
Ein schönes Beispiel für einen Quartalsbericht, der eher auf learings als auf Meilensteine abstellt:
Die folgenden Personen aus dem Autor:innen-Team stehen Ihnen gerne für Rückfragen und weitere Auskünfte zum Thema "wie können Stiftungen Berichte konstruktiv gestalten" zur Verfügung, insbesondere zu den Beispielen der betreffenden Stiftungen:
Sie wollen noch mehr Input zu der Frage, wie man Berichte von geförderten Projekten konstruktiver gestalten kann? Dann hören Sie gerne rein in den Call „Berichtssaison: Vom Verwaltungsakt zur Learning Journey“ im Webtalk #ImpulseStiften vom 22.3.2022.
Auch andere haben sich darüber Gedanken gemacht, wie sinnvoll Berichte sein können und welche Fragen man sich als Förderstiftung stellen sollte. Als Ergänzung zu unseren bereits genannten Tipps und Tricks gibt es hier gute Einblicke zum Thema vom Center for Effective Philanthropy ("Alternatives to the Fiery Furnace: Thoughtful Reporting Requirements")und aus dem „PEAK Grantmaking Journal Issue 13: Revisit Reporting“.
Mit Blick auf die rechtlichen Nachweispflichten klärt Rupert Graf Strachwitz die Streitfrage: "Empfangsbestätigung und Zuwendungsbestätigung"?